Stand: 12. August 2026
Nur für Verträge mit Unternehmern und sonstigen nicht als Verbraucher handelnden Organisationen
1.1 Anbieter ist die Moinbits GbR, Harkortstraße 79, 22765 Hamburg, vertreten durch ihre geschäftsführenden Gesellschafter Sebastian Henning und Marco Wüsten, USt-IdNr. DE288184562 (nachfolgend „Moinbits“).
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen Moinbits und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Moinbits schließt auf Grundlage dieser AGB keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
1.3 Die AGB gelten insbesondere für Beratung und Konzeption, UX/UI- und Webdesign, individuelle Software-, Website-, Webshop-, Schnittstellen- und Portalentwicklung, Migrationen, technische Prüfungen, Schulungen, Wartung, Support, Hosting-nahe Leistungen sowie die Konfiguration und Betreuung von Managed-Servern.
1.4 Nicht von diesen AGB erfasst ist der standardisierte Vertrieb oder die standardisierte Überlassung von OXID-Modulen über shopmodule24.de. Individuelle OXID-Entwicklung, Anpassungen und Migrationen durch Moinbits fallen dagegen unter diese AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.5 Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge mit demselben Kunden, wenn sie wirksam in die Geschäftsbeziehung einbezogen wurden und Moinbits bei dem jeweiligen Vertrag auf ihre Geltung hinweist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Moinbits ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Leistungserbringung stellt keine Zustimmung dar.
2.1 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Rahmenvertrag, Einzelvertrag oder einer sonstigen Leistungsbeschreibung. Angaben auf der Website, in Präsentationen, Referenzen oder allgemeinen Werbematerialien werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
2.2 Angebote von Moinbits sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen der Parteien, insbesondere durch die Annahme eines Angebots von Moinbits, durch eine Auftragsbestätigung oder durch den einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3 Bei Widersprüchen gelten die Vertragsunterlagen in folgender Reihenfolge:
Soweit eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung oder eine andere Datenschutzvereinbarung speziellere datenschutzrechtliche Regelungen enthält, geht sie für ihren Regelungsbereich vor.
2.4 Die rechtliche Einordnung einzelner Leistungen richtet sich nach ihrem tatsächlichen Inhalt. Die Bezeichnung eines Dokuments als Rahmen-, Dienst- oder Werkvertrag ist hierfür allein nicht maßgeblich.
3.1 Moinbits erbringt ausschließlich die im jeweiligen Vertrag beschriebenen Leistungen. Anforderungen, Funktionen, Zielsysteme, Schnittstellen, Browser, Endgeräte, Versionen, Prüfverfahren, Dokumentationen, Schulungen und sonstige Ergebnisse müssen in der Leistungsbeschreibung hinreichend bestimmt werden.
3.2 Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart ist, erbringt Moinbits die Leistung fachgerecht nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten Stand der einschlägigen Technik. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Reichweite, Suchmaschinenplatzierung, Konversionsrate oder dauerhafte Fehler- und Angriffsfreiheit wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
3.3 Moinbits darf Vorgehensweisen, technische Lösungen und eingesetzte Komponenten ändern, wenn hierdurch die vereinbarte Funktion und die berechtigten Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Wesentliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung mit dem Kunden.
3.4 Rechtliche Prüfungen oder Rechtsberatung, insbesondere zu Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Barrierefreiheitsrecht, Impressums- und Informationspflichten, sind nicht geschuldet. Technische oder gestalterische Hinweise von Moinbits ersetzen keine rechtliche Prüfung durch den Kunden oder dessen Rechtsberatung.
3.5 Barrierefreiheit ist nur geschuldet, wenn sie im jeweiligen Vertrag ausdrücklich vereinbart ist. Die Vereinbarung soll insbesondere den maßgeblichen Standard und dessen Version, die angestrebte Konformitätsstufe, den Prüfgegenstand, den Prüfzeitpunkt, die eingesetzten Testverfahren sowie relevante Browser, Endgeräte und assistive Technologien festlegen. Eine allgemeine Bezeichnung als „barrierefrei“ oder „BFSG-konform“ ersetzt diese Festlegung nicht. Moinbits schuldet keine rechtliche Garantie, dass das Gesamtangebot des Kunden sämtliche auf ihn anwendbaren gesetzlichen Anforderungen erfüllt, soweit dies nicht ausdrücklich und unter genauer Bezeichnung des Prüfmaßstabs vereinbart wurde.
3.6 Moinbits darf automatisierte Entwicklungswerkzeuge und Systeme künstlicher Intelligenz insbesondere für Programmierung, Refaktorierung, Tests, Fehlersuche und technische Dokumentation einsetzen. Personenbezogene Daten, Zugangsdaten, Gesundheitsdaten sowie als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen des Kunden werden externen KI-Diensten nicht ohne vorherige Zustimmung des Kunden und eine hierfür erforderliche datenschutzrechtliche Grundlage zugänglich gemacht. Technische Inhalte werden dabei soweit möglich minimiert oder abstrahiert. Moinbits bleibt für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich und prüft automatisiert erzeugte Ergebnisse in dem nach Art und Risiko der Aufgabe fachlich gebotenen Umfang.
4.1 Der Kunde unterstützt die Leistungserbringung rechtzeitig und in angemessenem Umfang. Er stellt insbesondere erforderliche Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge, Testsysteme, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben vollständig und in geeigneter Form bereit.
4.2 Der Kunde prüft Zwischenergebnisse und ihm zur Prüfung überlassene Leistungen innerhalb angemessener Frist und teilt Beanstandungen nachvollziehbar mit. Er benennt eine fachlich und organisatorisch entscheidungsbefugte Kontaktperson.
4.3 Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Auftrag bereitgestellten Inhalte, Daten und Vorgaben verantwortlich. Er stellt sicher, dass deren Nutzung im Projekt rechtlich zulässig ist und keine Rechte Dritter verletzt. Soweit nicht ausdrücklich als Leistung von Moinbits vereinbart, verantwortet der Kunde insbesondere die fachliche und rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte, Angebote, Preise, Produkt- und Leistungsangaben, gesundheitsbezogenen Informationen, Einwilligungen, Pflichtinformationen, Geschäftsprozesse und Geschäftsvorfälle. Moinbits ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte oder mithilfe der Leistungen von Moinbits verarbeitete Daten auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Unversehrtheit, Authentizität oder rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Moinbits bleibt für die vertragsgemäße technische Umsetzung der vereinbarten Anforderungen verantwortlich.
4.4 Vor Arbeiten an bestehenden Produktivsystemen erstellt der Kunde eine aktuelle, funktionsfähige und überprüfbare Datensicherung, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich zum Leistungsumfang von Moinbits gehört. Der Kunde informiert Moinbits über besondere Schutzbedarfe, regulatorische Anforderungen und Risiken des Systems.
4.5 Verzögert sich die Leistung aufgrund fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen. Moinbits darf hierdurch verursachten zusätzlichen Aufwand nach der vereinbarten, hilfsweise nach der für das Projekt zuletzt zugrunde gelegten Vergütung nach Zeitaufwand abrechnen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
4.6 Wird die Leistungserbringung aufgrund einer fehlenden, verspäteten oder nicht vertragsgemäßen Mitwirkung des Kunden für mehr als 30 aufeinanderfolgende Kalendertage vollständig oder in wesentlichen Teilen unterbrochen, darf Moinbits nach vorherigem Hinweis eine Abschlagsrechnung in Höhe des Werts der bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen stellen. Bereits angefallene, dem Projekt zuzuordnende Fremdkosten dürfen ebenfalls abgerechnet werden. Die Abschlagsrechnung stellt keine Abnahme der betreffenden Leistungen dar. Vertragliche und gesetzliche Ansprüche auf Abschlagszahlungen bleiben unberührt.
5.1 Jede Partei kann Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs vorschlagen. Moinbits prüft auf Wunsch des Kunden, welche Auswirkungen eine Änderung voraussichtlich auf Vergütung, Termine, technische Umsetzung und sonstige Vertragsbedingungen hat. Ist die Prüfung mit nicht nur unerheblichem Aufwand verbunden, weist Moinbits den Kunden vorab auf eine mögliche Vergütungspflicht hin.
5.2 Änderungen werden erst verbindlich, wenn sich die Parteien mindestens in Textform über den geänderten Leistungsumfang und, soweit erforderlich, über die Auswirkungen auf Vergütung und Termine geeinigt haben.
5.3 Bis zur Einigung führt Moinbits die Leistungen nach dem bisherigen Vertragsstand fort, soweit dies technisch und organisatorisch sinnvoll und zumutbar ist. Ist dies nicht möglich, darf Moinbits den betroffenen Leistungsteil bis zur Entscheidung des Kunden aussetzen. Hierdurch entstehende Verzögerungen hat Moinbits nicht zu vertreten.
6.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Ein verbindlicher Termin setzt voraus, dass der Kunde seine erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt und vereinbarte Abschlagszahlungen geleistet hat.
6.2 Bei nachträglichen Änderungswünschen, Verzögerungen des Kunden oder nicht von Moinbits zu vertretenden Verzögerungen von Drittleistungen verschieben sich betroffene Termine angemessen. Moinbits informiert den Kunden über erkennbare wesentliche Verzögerungen.
6.3 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, flächendeckende Ausfälle von Telekommunikations- oder Energieinfrastruktur, Arbeitskämpfe, Epidemien sowie erhebliche Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen, befreien die betroffene Partei für Dauer und Umfang ihrer Auswirkungen von den betroffenen Leistungspflichten. Die Partei informiert die andere Seite unverzüglich und bemüht sich um eine Begrenzung der Auswirkungen. Dauert das Hindernis länger als 60 Tage an, kann jede Partei den betroffenen, noch nicht erfüllten Leistungsteil kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
7.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
7.2 Leistungen nach Zeitaufwand werden auf Grundlage der vereinbarten Stundensätze in Abrechnungseinheiten von jeweils fünf Minuten abgerechnet. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung monatlich nachträglich. Festpreisleistungen werden nach dem vereinbarten Zahlungs- oder Meilensteinplan, mangels einer solchen Vereinbarung nach Fertigstellung und Rechnungsstellung abgerechnet. Gesetzliche Ansprüche auf Abschlagszahlungen bleiben unberührt.
7.3 Aufwandsschätzungen und Budgetangaben sind keine Festpreise, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Wird erkennbar, dass eine Schätzung wesentlich überschritten werden könnte, informiert Moinbits den Kunden und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab.
7.4 Vergütungen und Gebühren Dritter, insbesondere für Hosting, Domains, Software, Plugins, Zertifikate, Lizenzen oder externe Dienste, trägt der Kunde, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Moinbits weist solche Fremdkosten im Angebot oder vor ihrer kostenpflichtigen Beauftragung aus, soweit sie bei Vertragsschluss erkennbar sind. Erhöht oder senkt ein Dritter den Preis einer laufenden, von Moinbits für den Kunden bezogenen Leistung, darf beziehungsweise muss Moinbits die betreffende Fremdkostenposition ab Wirksamwerden der Änderung im gleichen Umfang anpassen. Moinbits informiert den Kunden, sobald die Änderung bekannt ist. Erhöht sich die Gesamtvergütung der betroffenen laufenden Leistung dadurch um mehr als zehn Prozent, kann der Kunde diese Leistung bis zum Wirksamwerden der Erhöhung außerordentlich kündigen, sofern Moinbits keine wirtschaftlich und technisch zumutbare gleichwertige Alternative ohne entsprechende Erhöhung anbietet.
7.5 Moinbits darf Rechnungen elektronisch, insbesondere per E-Mail oder in einem gesetzlich vorgesehenen E-Rechnungsformat, übermitteln, soweit keine andere Übermittlungsform vorgeschrieben oder vereinbart ist. Der Kunde stellt eine geeignete elektronische Rechnungsadresse beziehungsweise einen erforderlichen Übermittlungsweg bereit und informiert Moinbits rechtzeitig über Änderungen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung kein späterer Fälligkeitstermin genannt ist. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Moinbits.
7.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugspauschale. Moinbits kann nach erfolgloser Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbrachte Leistungen aussetzen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien verhältnismäßig ist. Der Kunde bleibt zur Zahlung bereits erbrachter Leistungen und vereinbarter laufender Entgelte verpflichtet.
7.7 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8.1 Moinbits darf zur Leistungserbringung geeignete Beschäftigte, spezialisierte Dienstleister und Subunternehmer einsetzen. Dies umfasst insbesondere Softwarehersteller, Hostinganbieter sowie bei Bedarf externe Designleistungen. Moinbits bleibt im vertraglich geschuldeten Umfang für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
8.2 Soweit ein eingesetzter Dritter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden oder von Moinbits verarbeitet, richtet sich sein Einsatz zusätzlich nach der anwendbaren Datenschutzvereinbarung und den gesetzlichen Anforderungen.
8.3 Für Software, Open-Source-Komponenten, Plugins, Schriften, Medien, Schnittstellen und sonstige Leistungen Dritter gelten ergänzend deren wirksam einbezogene Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Moinbits informiert den Kunden über solche Bedingungen, soweit sie für die vertragsgemäße Nutzung des Projektergebnisses relevant sind. Zwingende Bedingungen von Open-Source-Lizenzen gehen entgegenstehenden Regelungen dieser AGB vor.
8.4 Ändert oder beendet ein Dritter sein Produkt, seine Schnittstelle, seine Preise, seine Lizenzbedingungen oder seine technische Unterstützung, wird Moinbits den Kunden über wesentliche erkennbare Auswirkungen informieren. Erforderliche Anpassungen sind zusätzliche Leistungen, sofern Moinbits die Änderung nicht zu vertreten hat und die Anpassung nicht ausdrücklich von einem Wartungsumfang erfasst ist.
9.1 Soweit vereinbart, beschafft Moinbits Hosting- oder Serverleistungen bei Anbietern mit Sitz in Deutschland und übernimmt gegenüber dem Kunden insbesondere die kaufmännische Abwicklung, Kommunikation mit dem Anbieter, Konfiguration und technische Betreuung. Ob Moinbits die Leistung im eigenen Namen bereitstellt oder einen Vertrag zwischen Kunde und Anbieter vermittelt, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
9.2 Der konkrete Leistungsumfang, Systemressourcen, Standort der Datenverarbeitung, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Datensicherung, Wiederherstellung, Monitoring, Wartungsfenster, Reaktionszeiten und eine gegebenenfalls garantierte Verfügbarkeit werden im Einzel- oder Rahmenvertrag beziehungsweise in einem Service Level Agreement festgelegt.
9.3 Ohne ausdrückliche Service-Level-Vereinbarung schuldet Moinbits keine bestimmte garantierte Mindestverfügbarkeit oder Reaktionszeit. Gesetzliche und sonstige vertragliche Pflichten zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung bleiben unberührt.
9.4 Vorübergehende Einschränkungen aufgrund erforderlicher Wartungs-, Sicherheits- oder Aktualisierungsmaßnahmen sind zulässig, soweit Moinbits sie unter Berücksichtigung der Kundeninteressen plant und, bei vorhersehbaren wesentlichen Beeinträchtigungen, angemessen ankündigt. Notfallmaßnahmen zur Abwehr akuter Gefahren dürfen ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
9.5 Datensicherungen, Wiederherstellungstests und Archivierung sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden. Soweit Moinbits diese Aufgaben nicht übernommen hat, bleibt der Kunde für eine seinem Schutzbedarf entsprechende, vom Produktivsystem getrennte Datensicherung verantwortlich.
9.6 Der Kunde darf Hosting- und Serverressourcen nicht rechtswidrig, missbräuchlich oder sicherheitsgefährdend nutzen. Bei einer konkreten erheblichen Gefahr für Systeme, Daten oder Dritte darf Moinbits die betroffene Nutzung im erforderlichen Umfang vorübergehend einschränken. Moinbits informiert den Kunden unverzüglich, soweit dem keine zwingenden Sicherheits- oder Rechtsgründe entgegenstehen.
10.1 Wartungs-, Maintenance- und Supportleistungen sind nur in dem Umfang geschuldet, der im jeweiligen Vertrag bezeichnet ist. Insbesondere werden die betreuten Systeme und Versionen, Leistungszeiten, enthaltenen Stunden oder Kontingente, Prioritäten, Reaktions- und Wiederherstellungsziele, Updatepflichten, Rufbereitschaft, Vergütung, Laufzeit und Kündigung individuell vereinbart.
10.2 Ohne ausdrückliche Vereinbarung bestehen keine bestimmten Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten, keine Rufbereitschaft außerhalb der vereinbarten Leistungszeiten und keine Verpflichtung, sämtliche verfügbaren Updates oder neue Hauptversionen einzuspielen.
10.3 Soweit im jeweiligen Vertrag nichts anderes vereinbart ist, werden Notfallarbeiten, die der Kunde ausdrücklich anfordert oder die im Rahmen einer vereinbarten Notfallbetreuung zur Behebung eines schwerwiegenden Fehlers erforderlich sind, mit folgenden Zuschlägen auf den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz abgerechnet:
Maßgeblich sind die Ortszeit am Sitz von Moinbits und der Kalendertag, an dem der jeweilige Arbeitszeitanteil tatsächlich liegt. Die Zuschläge werden nicht miteinander kumuliert; für denselben Arbeitszeitanteil gilt nur der jeweils einschlägige Zuschlag.
10.4 Die Beseitigung eines Fehlers kann insbesondere durch Korrektur, Konfigurationsänderung, Update, Workaround oder eine andere technisch gleichwertige und für den Kunden zumutbare Maßnahme erfolgen. Moinbits berücksichtigt dabei Sicherheitsrisiken, Auswirkungen auf andere Komponenten und die Stabilität des Gesamtsystems.
10.5 Aufwände aufgrund von Eingriffen des Kunden oder Dritter, nicht freigegebenen Änderungen, Fehlbedienung, Schadsoftware, Änderungen externer Dienste oder nicht mehr unterstützten Komponenten sind nur dann von einer Pauschale oder einem Kontingent umfasst, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Anderenfalls können sie nach vorherigem Hinweis gesondert nach Zeitaufwand beauftragt werden.
10.6 Soweit Moinbits im Rahmen laufender Betreuung auf Sicherheitsrisiken oder das Ende der Herstellerunterstützung hinweist, entscheidet der Kunde rechtzeitig über empfohlene Updates, Migrationen oder Ersatzmaßnahmen. Lehnt der Kunde eine empfohlene Maßnahme ab oder verzögert sie, haftet Moinbits nicht für Schäden, soweit diese bei rechtzeitiger Umsetzung der Maßnahme vermieden worden wären und Moinbits die Folgen des Unterlassens hinreichend deutlich mitgeteilt hat.
11.1 Soweit Moinbits nach dem jeweiligen Vertrag ein bestimmtes Werk schuldet, werden Abnahmegegenstand, Abnahmekriterien, Testverfahren und Abnahmefrist im Einzelvertrag oder in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Fehlt eine solche Regelung, zeigt Moinbits dem Kunden die Fertigstellung in Textform an und fordert ihn zur Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist auf. Die Frist beträgt grundsätzlich 14 Kalendertage, soweit Art und Umfang des Werks keine längere Prüfungsfrist erfordern. Das Werk gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht zuvor unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme.
11.2 Der Kunde meldet Mängel in Textform und beschreibt sie so konkret, dass Moinbits sie nachvollziehen und reproduzieren kann. Er übermittelt insbesondere Angaben zum betroffenen System, zur verwendeten Version, zum Zeitpunkt, zu den Arbeitsschritten und zum beobachteten Ergebnis, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.
11.3 Bei Mängeln ist Moinbits zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Fehlschlagen, Unzumutbarkeit oder Entbehrlichkeit der Nacherfüllung bleiben unberührt.
11.4 Kein Mangel liegt vor, soweit eine Abweichung allein auf nachträglichen Änderungen des Kunden oder nicht von Moinbits beauftragter Dritter, auf einer nicht vereinbarten Systemumgebung, auf Fehlbedienung oder auf Änderungen fremder Komponenten beruht und Moinbits die Ursache nicht zu vertreten hat. Moinbits kann eine Prüfung und Unterstützung in solchen Fällen nach vorherigem Hinweis nach Zeitaufwand abrechnen.
11.5 Garantien werden nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet und in Textform vereinbart sind.
11.6 Bei werkvertraglichen Leistungen verjähren Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, für die in Ziffer 15.1 genannten Ansprüche sowie soweit zwingendes Recht eine längere Verjährungsfrist vorschreibt.
12.1 Der Kunde erhält an den von Moinbits speziell für ihn geschaffenen, urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck und das jeweilige Projekt. Die Nutzungsrechte entstehen sukzessive an dem jeweiligen Arbeitsergebnis oder abgrenzbaren Leistungsstand, sobald die darauf entfallende Vergütung vollständig bezahlt ist. Offene Forderungen aus anderen Leistungen hindern den Rechteübergang an einem vollständig bezahlten Arbeitsergebnis oder Leistungsstand nicht.
12.2 Das Nutzungsrecht umfasst das Recht, die Arbeitsergebnisse für das Projekt zu vervielfältigen, zu betreiben, technisch anzupassen, mit anderen Komponenten zu verbinden und selbst oder durch beauftragte Dritte weiterzuentwickeln. Der Kunde darf hierfür beauftragten Hosting-, Betriebs-, Wartungs- und Entwicklungsdienstleistern den erforderlichen Zugriff und die erforderlichen projektbezogenen Nutzungsbefugnisse einräumen, wenn diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
12.3 Nicht gestattet sind ohne vorherige Zustimmung von Moinbits der isolierte Verkauf, die isolierte Vermietung, Veröffentlichung, Verbreitung oder sonstige Weitergabe der von Moinbits geschaffenen Arbeitsergebnisse sowie deren Nutzung als eigenständiges Produkt für Dritte. Die vertragsgemäße Nutzung der mit den Arbeitsergebnissen betriebenen Website, Anwendung, Plattform oder des Webshops sowie die Bereitstellung ihrer Funktionen gegenüber Endnutzern gilt nicht als unzulässige Weitergabe.
12.4 Die Übertragung des Nutzungsrechts zusammen mit dem vollständigen Projekt, dem betreffenden Geschäftsbetrieb oder einem Unternehmenserwerb bedarf der vorherigen Zustimmung von Moinbits. Moinbits wird die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Die Parteien können im Einzelvertrag weitergehende oder ausschließliche Nutzungsrechte vereinbaren.
12.5 Soweit Quellcode zum geschuldeten Projektergebnis gehört, stellt Moinbits ihn in der vertraglich vorgesehenen Form zur Verfügung. Ein Anspruch auf interne Werkzeuge, Entwicklungsumgebungen, nicht verwendete Entwürfe, Rohdateien, Zwischenstände oder allgemeine Hilfsmittel besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
12.6 Vorbestehende oder allgemein einsetzbare Komponenten, Bibliotheken, Werkzeuge, Methoden, Konzepte, Vorlagen und Know-how von Moinbits verbleiben bei Moinbits. Soweit sie in einem Projektergebnis enthalten und für dessen vertragsgemäße Nutzung erforderlich sind, erhält der Kunde hieran ein einfaches Nutzungsrecht im Umfang der Ziffern 12.1 bis 12.3. Moinbits darf allgemeine Lösungen, Erfahrungen und nicht kundenspezifische Komponenten für andere Projekte weiterverwenden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
12.7 Für Fremdkomponenten gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen gemäß Ziffer 8.3. Moinbits kann dem Kunden daran nur die Rechte einräumen, über die Moinbits selbst verfügt.
12.8 Der Kunde räumt Moinbits an seinen bereitgestellten Materialien die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte ein. Er sichert zu, hierzu berechtigt zu sein. Macht ein Dritter wegen schuldhaft rechtsverletzender Kundenmaterialien Ansprüche gegen Moinbits geltend, stellt der Kunde Moinbits im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen und erforderlichen angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei. Moinbits informiert den Kunden unverzüglich und überlässt ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, die Kontrolle über die Verteidigung und Vergleichsverhandlungen.
12.9 Zwingende gesetzliche Nutzungsbefugnisse und sonstige zwingende Rechte des Kunden oder berechtigter Nutzer, insbesondere nach den §§ 69d und 69e UrhG sowie aufgrund einer gesetzlichen Erschöpfung des Verbreitungsrechts, bleiben unberührt.
13.1 Nach der öffentlichen Freigabe oder Veröffentlichung des Projekts darf Moinbits den Namen, die geschäftliche Bezeichnung und das Logo des Kunden sowie Abbildungen und eine sachliche Kurzbeschreibung des Projekts zu eigenen Referenzzwecken auf der Website, in Präsentationen, Angebotsunterlagen und beruflichen Netzwerken verwenden. Vertrauliche Informationen und nicht öffentliche Kennzahlen dürfen dabei nicht offengelegt werden.
13.2 Der Kunde kann dieser Referenznutzung vor Vertragsschluss oder jederzeit danach in Textform widersprechen. Moinbits beendet die künftige Nutzung und entfernt von Moinbits kontrollierte Online-Referenzen innerhalb angemessener Frist. Bereits hergestellte Druckerzeugnisse müssen nicht zurückgerufen oder vernichtet werden.
14.1 Beide Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich werdenden, als vertraulich bezeichneten oder nach den Umständen erkennbar vertraulichen geschäftlichen, technischen und organisatorischen Informationen vertraulich. Sie verwenden diese nur zur Vertragsdurchführung und machen sie nur solchen Personen zugänglich, die sie für diesen Zweck benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
14.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von einem Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden. Gesetzliche und behördliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; soweit zulässig, wird die andere Partei vorab informiert.
14.3 Die Vertraulichkeitspflicht besteht für Geschäftsgeheimnisse so lange, wie deren Eigenschaft als Geschäftsgeheimnis fortbesteht, und für sonstige vertrauliche Informationen fünf Jahre nach Ende des jeweiligen Vertrags.
14.4 Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzgesetze. Soweit Moinbits personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet oder im Rahmen der vereinbarten Leistungen bestimmungsgemäß Zugriff auf solche Daten erhalten kann und deshalb eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung beziehungsweise der Zugriffsmöglichkeit eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
14.5 Der Kunde übermittelt Moinbits Gesundheitsdaten oder andere besondere Kategorien personenbezogener Daten nur, wenn deren Verarbeitung ausdrücklich vereinbart wurde, eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht und die erforderlichen technischen, organisatorischen und vertraglichen Schutzmaßnahmen festgelegt wurden. Zugangsdaten sind über einen hierfür abgestimmten sicheren Übermittlungsweg bereitzustellen.
15.1 Moinbits haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Moinbits nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
15.3 Im Übrigen ist die Haftung von Moinbits für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
15.4 Soweit der Kunde nach Ziffer 4.4 oder 9.5 für Datensicherungen verantwortlich ist, ist die Haftung für einen von Moinbits leicht fahrlässig verursachten Datenverlust auf die Kosten beschränkt, die bei ordnungsgemäßer, aktueller und überprüfter Datensicherung für die Wiederherstellung angefallen wären. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit Moinbits die Datensicherung oder Wiederherstellbarkeit vertraglich übernommen hat.
15.5 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Moinbits.
15.6 Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
16.1 Laufzeit und ordentliche Kündigungsfristen von Rahmen-, Hosting-, Wartungs-, Maintenance- und Supportverträgen werden im jeweiligen Vertrag festgelegt. Fehlt eine Regelung, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
16.2 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Moinbits kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde trotz Abmahnung fortgesetzt erhebliche Vertrags- oder Sicherheitsverstöße begeht oder mit einem wesentlichen Teil der Vergütung in Verzug ist und eine angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist. Eine Abmahnung oder Nachfrist ist entbehrlich, soweit sie gesetzlich nicht erforderlich oder wegen besonderer Umstände unzumutbar ist.
16.3 Bei Vertragsende wirkt der Kunde rechtzeitig an der geordneten Übergabe oder Beendigung von Leistungen mit. Umfang, Format, Zeitpunkt und Vergütung von Migration, Datenexport, Dokumentation, Übergabeunterstützung oder Löschung werden im jeweiligen Vertrag festgelegt. Gesetzliche Herausgabe-, Lösch- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
16.4 Bis zum Wirksamwerden der Vertragsbeendigung erbrachte Leistungen, entstandene Fremdkosten und sonstige fällige Vergütungen sind zu bezahlen. Die gesetzlichen Rechtsfolgen einer Kündigung, insbesondere bei Werkverträgen, bleiben unberührt.
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Hamburg. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
17.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden und ihr Vorrang nach § 305b BGB bleiben unberührt.
17.4 Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.